Zoll stoppt Transporter mit verbotenem Wärmebildzielgerät auf der A44

Nina Herrmann
Nina Herrmann
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Eine Gruppe von Soldaten in Kilts, einige mit Taschen und einer mit einem Gewehr, vor einem bewölkten Himmel und einem Text unten, der "Soldats écossais s'exerçant à l'escrime à la baïonnette" lautet.Nina Herrmann

Zoll stoppt Transporter mit verbotenem Wärmebildzielgerät auf der A44

Zollbeamte entdeckten bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A44 im Kreis Soest ein verbotenes Wärmebildzielgerät für Gewehre. Das Gerät wurde in einem in Rumänien zugelassenen Transporter sichergestellt, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Gegen die beiden Insassen wird nun wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt.

Das Zielgerät, das in Deutschland als Waffe eingestuft wird, wurde beschlagnahmt. Zudem stellten die Behörden ausstehende Einfuhrabgaben fest sowie fehlende Papiere für das Fahrzeug und die transportierten Güter.

Ausgelöst wurde der Vorfall, als Beamte einen Transporter anhielten, der von einem 45-jährigen Mann gesteuert wurde. Ein Beifahrer begleitete ihn. Der Fahrer gab an, für eine rumänische Spedition zu arbeiten und Pakete sowie einen gebrauchten BMW X6 auf einem Anhänger zu transportieren. Doch weder er noch sein Begleiter konnten Zollerklärungen, Importepapiere oder Nachweise über die Entrichtung von Abgaben für die Ware oder das Fahrzeug vorlegen.

Im Inneren des Transporters fanden die Beamten ein Wärmebildzielgerät, das für den Einsatz an Schusswaffen konzipiert ist. Solche Geräte sind in Deutschland für den zivilen Gebrauch verboten, in einigen EU-Ländern jedoch für lizenzierte Jäger unter den aktualisierten Waffenrichtlinien erlaubt. Der BMW X6, dessen Zollwert mit 4.000 Euro angegeben wurde, wies einen defekten Turbolader auf und gehörte zur undeklarierten Ladung.

Nach Begleichung der ausstehenden Abgaben in Höhe von 3.250 Euro sowie einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung von 4.000 Euro durften die Reisenden ihre Fahrt fortsetzen. Das Zielgerät blieb als verbotenes Gut beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat die Zollbehörden inzwischen angewiesen, die Ermittlungen auszuweiten.

Wärmebildzielgeräte haben in den vergangenen fünf Jahren in der EU an Verbreitung gewonnen, da Marken wie FLIR und Pulsar günstigere und kompaktere Technologien anbieten. Während sie in Ländern wie Deutschland und Frankreich für berechtigte Nutzer legal sind, unterliegen sie in anderen Staaten, darunter dem Vereinigten Königreich, weiterhin Beschränkungen.

Den beiden Männern drohen nun weitere strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Waffendelikte. Die Zollbehörden prüfen den Fall weiterhin; mit Fortschreiten der Untersuchungen werden weitere Details erwartet. Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung von Einfuhrbestimmungen und Waffenkontrollen auf europäischen Transportrouten.

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