NRW beharrt auf umstrittenem Ehepartner-Zuschlag für Beamte – trotz Kritik
NRW beharrt auf umstrittenem Ehepartner-Zuschlag für Beamte – trotz Kritik
Nordrhein-Westfalen (NRW) berücksichtigt weiterhin fiktives Ehepartner-Einkommen bei der Besoldung von Beamten
In NRW müssen Beamtinnen und Beamte einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie vermeiden wollen, dass das fiktive Einkommen des Ehepartners in ihre Gehaltsberechnung einfließt. Andere Bundesländer passen die Bezüge dagegen erst an, wenn Widerspruch eingelegt wird. Finanzminister Marcus Optendrenk verteidigt die Regelung mit dem Argument, sie diene als soziale Absicherung für Haushalte.
Optendrenk deutete an, dass künftige Änderungen das Antragsverfahren vereinfachen könnten. Konkrete Pläne wurden jedoch noch nicht vorgestellt. Gleichzeitig zeigen Recherchen, dass seit 2024 keine klaren Informationen darüber vorliegen, wie andere Länder ähnliche Berechnungen umsetzen.
Die Praxis bleibt umstritten – Gerichte hatten sie in der Vergangenheit bereits als verfassungswidrig eingestuft. Dennoch hält NRW an der Regelung fest und überlässt es den Beamten, sich durch das Opt-out-System zu navigieren.
Der fiktive Ehepartner-Zuschlag in NRW beträgt derzeit 538 Euro monatlich, eine Reform ist vorerst nicht in Sicht. Während andere Bundesländer auf eine Widerspruchslösung setzen, müssen Beamte in NRW weiterhin einen Befreiungsantrag stellen. Die Zukunft der Regelung könnte von möglichen Klagen oder gesetzlichen Anpassungen abhängen.
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