Urteil gegen Kinderpsychiater Michael Winterhoff: Wurde zu oft zu Pipamperon gegriffen?

Jana Braun
Jana Braun
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Ein Buchumschlag mit einem ernst dreinblickenden Mann und einem neugierigen Kind mit der Aufschrift "Das Urteil".Jana Braun

Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff endet - Urteil gegen Kinderpsychiater Michael Winterhoff: Wurde zu oft zu Pipamperon gegriffen?

Langjähriger Prozess gegen Kinderpsychiater Michael Winterhoff endet am 4. März 2023

Der Bonner Arzt muss sich wegen des Vorwurfs verantworten, jungen Patientinnen und Patienten ein starkes Beruhigungsmittel ohne ausreichende medizinische Begründung verordnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dadurch schweren gesundheitlichen Schaden verursacht zu haben – es geht um den Vorwurf der schweren Körperverletzung.

Winterhoff, der auch als Sachbuchautor bekannt ist, sah sich ursprünglich in 36 Fällen mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung konfrontiert. Das Gericht trennte die Verfahren später auf, sodass noch zehn Fälle verhandelt werden. Der Prozess, der nun im zweiten Jahr läuft, dreht sich um seinen Einsatz des Wirkstoffs Pipamperon – ein Medikament, das für die routinemäßige Anwendung bei Kindern nicht zugelassen ist.

Das antipsychotisch wirkende Präparat ist zwar für Schlafstörungen und schwere Unruhezustände bei Minderjährigen zugelassen, jedoch nur nach strenger Risikoabwägung. Die Anklage argumentiert, Winterhoff habe diese Standards nicht eingehalten und das Mittel ohne klare medizinische Notwendigkeit verschrieben. Zudem soll er Eltern weder ausreichend über Nebenwirkungen aufgeklärt noch alternative Behandlungsmöglichkeiten dargestellt haben.

Winterhoff bestreitet jede Schuld und betont, stets im besten Interesse seiner Patientinnen und Patienten gehandelt zu haben. Pipamperon sei nie seine erste Wahl gewesen, sondern nur dann eingesetzt worden, wenn es unvermeidbar war. Das Gericht hingegen prüfte die Verordnungen nach medizinischen und juristischen Maßstäben und kam zu dem Schluss, dass sie nicht gerechtfertigt waren und eine gefährliche Körperverletzung durch mittelbare Täterschaft darstellten.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Das Urteil wird zeigen, ob Winterhoffs Vorgehen rechtliche und ethische Grenzen in der Behandlung schutzbedürftiger junger Patientinnen und Patienten überschritten hat.

Entscheidend ist, ob die Verordnungen medizinischen und rechtlichen Standards entsprachen. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lange Gefängnisstrafe. Das Verfahren könnte zudem Präzedenzcharakter für den Umgang mit der Verschreibung psychotroper Medikamente an Minderjährige in Deutschland haben.

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