FKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Tobias SchwarzFKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Arbeitszeiten
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) führt derzeit bundesweit unangekündigte Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, darunter Mindestlohnregelungen und die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten. Die Ergebnisse der heutigen Schwerpunktkontrollen werden nächste Woche in einer ausführlichen Presseerklärung veröffentlicht.
Die FKS hat die stichprobenartigen Überprüfungen gestartet, um sicherzustellen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die Prüfer kontrollieren, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden die Arbeitszeitaufzeichnungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem korrekten Umgang mit Ausweisdokumenten. Die FKS untersucht, ob Betriebe die vorgeschriebenen Melde- und Vorlagepflichten für diese Unterlagen erfüllen. Darüber hinaus ermittelt die Behörde in Fällen illegaler Beschäftigung, insbesondere bei ausländischen Arbeitskräften.
Zu den Kontrollen gehören Gespräche mit Beschäftigten sowie umfassende Prüfungen der Betriebsunterlagen. Die Hotel- und Gastronomiebranche wurde aufgrund ihrer großen Belegschaft und der hohen Fluktuation als Schwerpunkt ausgewählt. Zudem wird geprüft, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmende ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen und unrechtmäßige Leistungsbezüge vermeiden.
Die FKS wird ihre Erkenntnisse nächste Woche in einer Pressemitteilung veröffentlichen. Ziel der Kontrollen ist es, faire Arbeitsbedingungen und die Rechtstreue in einem wichtigen Wirtschaftssektor zu gewährleisten. Bei festgestellten Verstößen drohen weitere Sanktionen.






