19 April 2026, 14:14

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

Plakat mit der Aufschrift "160 Milliarden Euro die Einsparungen für Steuerzahler, seit Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann" mit einem Logo.

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung von fast 90.000 Euro konfrontiert. Die regionale Krankenkasse AOK Nordwest verlangt die vollständige Rückerstattung, nachdem sie ihm vorwirft, gegen Apothekenvorschriften verstoßen zu haben. Streitpunkt sind zwei hochpreisige Rezepte, die an denselben Patienten ausgegeben wurden.

Fehske hatte einem Patienten zwei separate Rezepte für das teure Medikament Idhifa ausgestellt. Die AOK Nordwest argumentierte später, dies stelle eine "unwirtschaftliche Überversorgung" im Sinne der deutschen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dar. In der Folge strich die Kasse die Erstattung komplett und forderte über 87.000 Euro zurück.

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Fehske hat die Entscheidung vor Gericht angefochten, doch mit einer mündlichen Verhandlung ist vor 2028 nicht zu rechnen. Solche verwaltungsrechtlichen Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Unterdessen leidet seine Motivation – die Freude an der Arbeit ist für ihn kaum noch spürbar.

Die Position der Krankenkasse wurde in einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen bestätigt. Sowohl die AOK Nordwest als auch ihre Aufsichtsbehörde bestätigten, dass die vollständige Streichung der Erstattung gerechtfertigt sei. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf branchenspezifische Entwicklungen: Eine Pharmazeutisch-technische Assistentin verließ ihren Job, um in der Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse zu arbeiten.

Der Rechtsstreit dauert an, während Fehske auf einen Gerichtstermin in Jahren wartet. Das Urteil wird entscheiden, ob die Rückforderung Bestand hat oder ob der Apotheker die strittigen Gelder zurückerhält. Der Fall zeigt indes die finanziellen und beruflichen Risiken, denen Apotheker unter den strengen Erstattungsregeln ausgesetzt sind.

Quelle