Amazon-Kunden können jetzt Rückerstattungen für Prime und Prime Video beantragen

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Eine Frau in einem roten und weißen T-Shirt und roten Shorts sitzt auf einem schwarzen und roten Fahrrad, hält eine unscharfe Seife und hat im Hintergrund ein Banner und ein rotes Tuch unter einem klaren Himmel.

Amazon-Kunden können jetzt Rückerstattungen für Prime und Prime Video beantragen

Klagensammelverfahren gegen Amazon: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Teaser: Amazon hat bei einigen Dienstleistungen die Preise erhöht – nun gibt es zwei Sammelklagen. Hier erfahren Sie, welche Amazon-Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Amazon sieht sich mit zwei Sammelklagen wegen Änderungen an seinen Prime-Dienstleistungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Erhöhung der Mitgliedschaftsgebühren angefochten. In einem separaten Verfahren geht es um die Zunahme von Werbung bei Prime Video, initiiert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bereits entschieden, dass die Preiserhöhung für Amazon Prime rechtswidrig war. Betroffene Kunden könnten bald über ein spezielles Register Entschädigungsansprüche geltend machen.

Die rechtlichen Schritte begannen, nachdem Amazon die Kosten für Prime-Mitgliedschaften angehoben hatte. Die Verbraucherzentrale NRW reichte Klage ein mit der Begründung, die Preiserhöhung verstoße gegen Verbraucherrechte. Bisher sind in diesem Fall keine weiteren Kläger außerhalb der Region bekannt.

Eine zweite Klage, eingereicht von der Verbraucherzentrale Sachsen, richtet sich gegen die gestiegene Werbung bei Prime Video. Beide Verfahren sind Teil umfassender Sammelklagen gegen das Unternehmen.

Das Anmelderegister für die Prime-Video-Klage ist bereits geöffnet; Details finden sich auf der offiziellen Website. Das Register für den Fall der Prime-Mitgliedschaft bleibt hingegen vorerst geschlossen. Betroffene Kunden erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald es freigeschaltet wird.

Gerichtsakten, darunter das Düsseldorfer Urteil (Aktenzeichen: I-20 U 19/25), bestätigen, dass die Preisanpassungen von Amazon als rechtswidrig eingestuft wurden. Das Unternehmen hat sich bisher nicht öffentlich zu den laufenden Klagen geäußert.

Kunden, die von den Prime-Preiserhöhungen oder den Werbeänderungen betroffen sind, können nun aktiv werden. Wer Anspruch auf Entschädigung im Rahmen der Prime-Video-Klage hat, kann seine Forderung bereits einreichen. Für den Mitgliedschaftsfall werden Benachrichtigungen verschickt, sobald das Anmeldeverfahren startet.

Die Urteile könnten Präzedenzfälle dafür schaffen, wie Abo-Dienste künftig Preise und Werbung anpassen dürfen.

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