09 May 2026, 20:09

Zoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug auf der A2 – Verdacht auf Steuerhinterziehung

Schwarz-weißes Dokument mit der Aufschrift "Vast German War Material Surrendered to Allies" mit Abbildungen von übergebenen deutschen Militärfahrzeugen und Schiffen.

Zoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug auf der A2 – Verdacht auf Steuerhinterziehung

Zollbeamte in Bielefeld haben einen in Norwegen zugelassenen Transporter mit einem seltenen Fahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg angehalten. Der Fahrer, der von Norwegen nach Frankreich unterwegs war, musste sich wegen fehlender Einfuhrundlagen Fragen stellen. Die Behörden haben inzwischen ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A2, wo Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld einen kleinen Transporter mit Anhänger kontrollierten. Im Inneren befand sich ein M29C Weasel – ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich in den 1940er-Jahren eingesetzt wurde. Der 38-jährige Fahrer, der das Fahrzeug in Frankreich verkaufen wollte, verfügte zwar über eine norwegische Ausfuhrgenehmigung, ihm fehlten jedoch die erforderlichen Zollpapiere für die EU.

Nach EU-Vorschriften können Waren aus Drittstaaten bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei eingeführt werden. Der Weasel wurde jedoch auf 12.500 Norwegische Kronen geschätzt – deutlich über der Freigrenze. Der Fahrer musste daher eine Sicherheit von 700 Euro für mögliche Einfuhrabgaben und Strafen hinterlegen. Nach Erledigung aller Formalitäten durfte er seine Fahrt fortsetzen.

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Der Fall hat nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ausgelöst. Die Zollbeamten vermuten Steuerhinterziehung, da der Wert des Fahrzeugs die zollfreie Obergrenze deutlich überschritt. Die Nichtdeklaration solcher Waren beim Eintritt aus einem Nicht-EU-Land kann nach den Einfuhrbestimmungen zu Sanktionen führen.

Der Fahrer setzte seine Reise fort, nachdem er die Sicherheit geleistet und die notwendigen Verfahren abgeschlossen hatte. Die Zollbehörden prüfen nun, ob Einfuhrzölle vorsätzlich umgangen wurden. Bei einer Verurteilung könnten weitere finanzielle Strafen oder rechtliche Konsequenzen folgen.

Quelle