Zoll stoppt Mini-Bagger auf A2 – Fahrer droht Steuerhinterziehung
42-Jähriger auf A2 bei Hamm gestoppt – Mini-Bagger ohne Deklaration entdeckt
Ein 42-jähriger Mann wurde auf der Autobahn A2 in der Nähe von Hamm von Zollbeamten angehalten, nachdem diese einen Mini-Bagger entdeckt hatten, der auf einem Anhänger mit polnischem Kennzeichen versteckt war. Dem Fahrer droht nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da er die Maschine nicht ordnungsgemäß deklariert hatte.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten den Anhänger kontrollierten und auf den nicht angemeldeten Bagger stießen. Der Mann gab an, das Gerät in Großbritannien für etwa 15.000 Euro gekauft zu haben und es für ein privates Bauprojekt nach Polen transportieren zu wollen. Allerdings konnte er die erforderlichen Zollpapiere nicht vorlegen.
Nach den EU-Regeln dürfen Reisende aus Drittstaaten Waren bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei einführen, bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg sogar bis zu 430 Euro. Alles, was diese Freigrenzen überschreitet, muss deklariert werden, und es fallen entsprechende Einfuhrabgaben an. Da der Wert des Baggers diese Grenzen bei Weitem überstieg, ergab sich eine offene Mehrwertsteuerrechnung in Höhe von rund 2.870 Euro.
Nach Begleichung der ausstehenden Abgaben durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Die Behörden haben jedoch inzwischen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn eingeleitet.
Die unterbliebene Deklaration des Baggers führte für den Fahrer zu einer finanziellen Strafe und einem laufenden Ermittlungsverfahren. Die Zollbehörden wiesen Reisende erneut darauf hin, dass alle Waren, die die zollfreien Höchstgrenzen überschreiten, bei der Einreise angegeben werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






