Verbotene Elektroschockpistole im Gepäck: Bundespolizei stoppt Mann am Flughafen Köln/Bonn
Theo SchmitzVerbotene Elektroschockpistole im Gepäck: Bundespolizei stoppt Mann am Flughafen Köln/Bonn
Am Flughafen Köln/Bonn wurde ein 42-jähriger Mann gestoppt, nachdem in seinem Gepäck eine verbotene Elektroschockpistole entdeckt worden war. Der Vorfall ereignete sich am 11. Juli 2025, als der Mann sich auf den Abflug nach Agadir in Marokko vorbereitete. Die Bundespolizei beschlagnahmte die Waffe und leitete Ermittlungen ein.
Die Elektroschockpistole wurde im aufgegebenen Gepäck des marokkanischen Staatsbürgers vor dem Flug FR 2359 gefunden. Beamte bestätigten, dass das Gerät das erforderliche BKA-Prüfzeichen nicht aufwies und somit nach deutschem Recht illegal ist. Elektroschockpistolen ohne Genehmigung des Bundeskriminalamts gelten als verbotene Waffen.
Der Mann gab gegenüber den Behörden an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Trotz des Fundes führten die Beamten ihre Kontrollen durch und erlaubten ihm die Weiterreise. Dennoch wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet.
Die Elektroschockpistole wurde beschlagnahmt, und der Fall wird nun auf juristischem Weg weiterverfolgt.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffenbestimmungen an Flughäfen. Dem Mann drohen mögliche Anklagen, während die beschlagnahmte Elektroschockpistole weiterhin in Polizeigewahrsam bleibt. Sein Flug startete planmäßig, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren.






