Stuttgart verlängert Rechtsstreit um Dortmunder Hannibal-Hochhaus mit neuem Widerspruch
Stuttgart verlängert Rechtsstreit um Dortmunder Hannibal-Hochhaus mit neuem Widerspruch
Der jahrelange Rechtsstreit um die Räumung des Dortmunder Hannibal-Hochhauses im Jahr 2017 hat eine neue Wendung genommen. Die Stadt Stuttgart legt nun Widerspruch gegen ein Gerichtsurteil ein, das die Räumung für rechtswidrig erklärte – und verlängert damit den Konflikt zwischen den lokalen Behörden und dem ehemaligen Eigentümer des Gebäudes.
Im November 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Räumung des Hannibal-Hochhauses 2017 unrechtmäßig war. Das Urteil droht der Stadt finanzielle Folgen, da der frühere Eigentümer, die Lütticher 49/Intown, Millionen an Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen fordern könnte.
Die Stadt reagierte mit einer Beschwerde vom 18. Dezember 2025 gegen die Ablehnung ihres Revisionsantrags. Mittlerweile sind nur noch zwei Parteien in den Rechtsstreit verwickelt: die Stadt Stuttgart und der ehemalige Eigentümer. Politische Gruppen haben sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Mit der Berufung vor das Bundesverwaltungsgericht strebt die Stadt eine Aufhebung des Münsteraner Urteils an. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt das Urteil vom November 2023 jedoch ohne rechtliche Wirkung.
Der Einspruch verzögert eine Klärung des Falls und lässt die Angelegenheit vorerst in der Schwebe. Sollte das Gericht an seiner ursprünglichen Entscheidung festhalten, könnte der ehemalige Eigentümer erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob die Stadt für Jahre entgangener Einnahmen aus dem Hochhauskomplex aufkommen muss.
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