Stadtrat lehnt drei Einsprüche gegen Wahlergebnis ab – Entscheidung liegt nun beim neuen Rat
Jana BraunStadtrat lehnt drei Einsprüche gegen Wahlergebnis ab – Entscheidung liegt nun beim neuen Rat
Drei Einsprüche gegen das jüngste Wahlergebnis des Stadtrats sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden betrafen die Sitzverteilung, doch die Behörden erklärten sie wegen unzutreffender rechtlicher Argumentation für ungültig. Die Entscheidung geht nun zur endgültigen Prüfung an den neu gebildeten Rat.
Die Einsprüche stammten von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie vom AfD-Vertreter Bodo Gilz. Sie kritisierten das angewandte mathematische Verfahren zur Verteilung der Ratssitze und forderten eine erneute Überprüfung des Prozesses.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen haben Wähler oder Parteien einen Monat Zeit, um nach Bekanntgabe der Ergebnisse Widerspruch einzulegen, falls sie Fehler vermuten. Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss solche Beanstandungen, bevor sie an den Rat weitergeleitet werden.
Die Verwaltung wies jedoch alle drei Einsprüche zurück. Die Behörden begründeten dies damit, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen in diesem Fall nicht anwendbar seien. Die rechtliche Grundlage ihrer Beschwerden wurde als fehlerhaft eingestuft, was zur Ablehnung führte.
Die endgültige Entscheidung über die Einsprüche liegt nun beim neu gewählten Rat. Sein Beschluss wird darüber entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden. Das aktuelle Ergebnis bleibt bestehen, sofern der Rat keinen Anlass sieht, die Feststellungen der Verwaltung zu widerlegen.






