Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – doch es folgt keine Strafe
Nina HerrmannRadrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – doch es folgt keine Strafe
Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde: Fast doppelt so schnell wie erlaubt – doch es gab keine Konsequenzen
Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter Höchstgeschwindigkeit erwischt. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Obwohl keine sofortigen Maßnahmen ergriffen wurden, wirft der Fall Fragen zur lückenhaften Ahndung von Rasern auf dem Fahrrad in Deutschland auf.
Die Messung erfolgte in einer 30er-Zone, in der der Radfahrer mit 59 km/h unterwegs war – und damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern zählte, die bei der Aktion erfasst wurden. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Fahrer nicht angehalten, weshalb weder ein Bußgeld verhängt noch eine Verwarnung ausgestellt wurde.
Hätten die Behörden eingriffen, wäre ein Strafgeld zwischen 15 und 35 Euro möglich gewesen. Besonders in Schulnähe fallen Urteile oft strenger aus, und bei nachgewiesener konkreter Gefährdung hätte sogar ein Punkt in Flensburg drohen können. Anders als bei Kraftfahrzeugen gibt es für Radfahrer jedoch keinen einheitlichen Bußgeldkatalog – die Strafen bleiben damit oft Ermessenssache.
Der Fall reiht sich in andere kurieuse Blitzer-Vorfälle in Deutschland ein. So erhielt ein Autofahrer in Köln aufgrund eines Tippfehlers fälschlicherweise eine Rechnung über 7.500 statt 75 Euro. Zudem häufen sich in den letzten Jahren Berichte über falsche Bescheide und manipulierte Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die Auseinandersetzung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie werden rasende Radfahrer überhaupt überwacht und bestraft? Während Autofahrer mit Bußgeldern zwischen 20 und 800 Euro rechnen müssen, bleibt die Ahndung von Verstößen auf dem Fahrrad inkonsistent. Ohne klare Richtlinien bleibt die Durchsetzung für Radfahrer, die Tempoüberschreitungen begehen, unberechenbar.






