Obdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Tobias SchwarzObdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Deutscher am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle stellten Polizisten fest, dass er verbotene Gegenstände bei sich trug. Später stellte sich heraus, dass gegen den Mann bereits zwei separate Haftbefehle vorlagen.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Gegenstände, deren Besitz ihm nach deutschem Recht untersagt war. Der Mann wurde umgehend in Gewahrsam genommen, die verbotenen Utensilien wurden beschlagnahmt.
Gegen den Festgenommenen lagen bereits zwei offene Haftbefehle vor: Der erste wegen Volksverhetzung mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, der zweite aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür eine achtmonatige Haftstrafe verhängt worden war. Die Polizei belehrte ihn über seine Rechte, bevor er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde.
Neben den bestehenden Haftbefehlen kommen nun weitere Anklagepunkte hinzu, darunter der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgrund der sichergestellten Gegenstände.
Der Mann bleibt nach seiner Festnahme am Bahnhof in Untersuchungshaft. Er muss die Strafen für die beiden früheren Delikte verbüßen und sieht sich zudem neuen juristischen Verfahren gegenüber. Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung von Waffen- und Drogenregularien in der Region.






