04 April 2026, 20:09

NRW plant höhere Altersgrenze für Richter bis 69 Jahre

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch in einem Gerichtssaal, wobei eine wie eine Richterin erscheint, umgeben von Büchern und Gegenst├Ąnden in einem Schwarz-Wei├č-Setting.

Richter in NRW k├änten l├Ąnger arbeiten - NRW plant höhere Altersgrenze für Richter bis 69 Jahre

Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren arbeiten – zumindest wenn ein neuer Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet wird. Derzeit endet ihre Amtszeit mit 67 Jahren, doch die geplante Änderung soll erfahrenen Juristen mehr Flexibilität bieten. Der Vorstoß folgt einem Antrag des Landtags Anfang Juli, das entsprechende Gesetz zu überarbeiten.

Der Landtag hatte die Regierung im Juli aufgefordert, eine Novelle des Landesrichtergesetzes auszuarbeiten. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorschlag und betont, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen in die Gerichte einbringen. Anders als in sieben anderen Bundesländern ist in NRW eine freiwillige Verlängerung der Amtszeit für Richter bisher nicht möglich.

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Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Bei Zustimmung hätten Richter in NRW künftig die Option, ihre Tätigkeit um zwei Jahre zu verlängern – ein Trend, der sich in immer mehr Bundesländern durchsetzt. Bis 2026 werden zwölf der 16 Länder, darunter Bayern, Baden-Württemberg und andere, solche Verlängerungen nach jüngsten Rechtsreformen zulassen.

Limbach hat hervorgehoben, dass die Änderung dem Justizsystem helfen werde, sich besser an die Nachfrage anzupassen. Statt qualifizierte Richter mit 67 zu verlieren, könnten die Gerichte ihr Wissen länger nutzen. Der Entwurf spiegelt einen größeren Wandel wider, wie deutsche Bundesländer mit den Ruhestandsregelungen für Juristen umgehen.

Der Gesetzentwurf könnte für die Justiz in NRW einen wichtigen Schritt bedeuten und das Land an die meisten anderen Bundesländer angleichen. Wird er verabschiedet, könnten Richter künftig über das bisherige Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und ihre Erfahrung dem System erhalten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.

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