Gericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – Präzedenzfall für Airlines
Theo SchmitzGericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – Präzedenzfall für Airlines
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt und damit gegen die Fluggesellschaft entschieden. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der argumentierte, dass zusätzliche Gebühren für Standard-Handgepäck gegen EU-Recht verstoßen. Die Entscheidung könnte nun Präzedenzfall für ähnliche Verfahren gegen andere Airlines werden.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass Vueling das kostenlose Handgepäck nicht auf eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) beschränken darf, während für größere Stücke Gebühren verlangt werden. Die Richter gaben dem vzbv recht, der Handgepäck als grundlegenden Bestandteil des Flugreises ansieht, der keine Zusatzkosten verursachen sollte – sofern er vernünftige Größenlimits einhält.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Airlines nur winzige Taschen ohne Aufpreis zulassen. Sie forderte klarere EU-Vorgaben und schlug vor, dass jedes Ticket einen kleinen persönlichen Gegenstand sowie ein Standard-Handgepäckstück umfassen sollte – mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht.
Unterdessen sind ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckbestimmungen noch nicht entschieden. Das Urteil fällt zusammen mit dem Beginn der EU-Verhandlungen über Passagierrechte-Reformen in Brüssel, bei denen auch die Kabinengepäckregeln auf dem Prüfstand stehen.
Die Entscheidung zwingt Vueling, seine Politik zu ändern. Die weiteren Auswirkungen hängen jedoch von den laufenden EU-Diskussionen ab. Sollten neue Regelungen verabschiedet werden, müssten Airlines in ganz Europa möglicherweise ihre Preismodelle und Gepäckbestimmungen anpassen. Bis dahin können Passagiere bei Vueling mit weniger Einschränkungen beim kostenlosen Handgepäck rechnen.






