28 April 2026, 20:30

Gericht kippt Edeka-Zahlungsverbot: Milchlieferanten-Streit endet mit überraschendem Urteil

Altes Aktienzertifikat der Maypole-Molkerei Co. mit gedrucktem Text und handgeschriebenen Zahlen.

Gericht kippt Edeka-Zahlungsverbot: Milchlieferanten-Streit endet mit überraschendem Urteil

Ein deutsches Gericht hat ein vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängtes Verbot der Zahlungsbedingungen von Edeka mit einem Milchlieferanten aufgehoben. Das Urteil bestätigt, dass verlängerte Zahlungsfristen nicht automatisch gegen Lieferkettengesetze verstoßen. Der Handel begrüßt die Entscheidung als Beleg für die Einhaltung rechtlicher Standards.

Der Streit begann 2023, nachdem dem BLE Berichte über Edekas Zahlungsvereinbarungen vorlagen. Die Supermarktkette hatte für die Lieferung leicht verderblicher Milch- und Sahneprodukte von Arla Foods in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) sind Zahlungsziele in der Regel auf 30 Tage begrenzt – abhängig von Unternehmensgröße und Umsatz.

Das BLE erließ im Oktober 2024 ein Verbot und argumentierte, Edekas Bedingungen seien unangemessen. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf widersprach und urteilte, dass die verlängerten Fristen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Zudem stellte das Gericht fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es rund 3.000 selbstständige Einzelhändler als Teil der Gruppe einbezog und so die Umsatzzahlen aufblähte.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen des BLE als rechtlich fragwürdig. Der Verband verwies darauf, dass dies bereits das zweite Mal sei, dass ein Gericht eine der fünf BLE-Entscheidungen zum Lieferkettengesetz kippte. Da keine weitere Berufung möglich ist, bleibt dem BLE nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Das Urteil ermöglicht es Edeka, die Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods ohne Sanktionen fortzuführen. Gleichzeitig stärkt es die Position des HDE, dass der Handel innerhalb der gesetzlichen Grenzen agiert. Das BLE muss nun entscheiden, ob es weitere rechtliche Schritte einleitet oder seine Durchsetzungspraxis anpasst.

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