31 March 2026, 08:12

Förmlicher Steuerbescheid für Mendener Unternehmer erlassen

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Förmlicher Steuerbescheid für Mendener Unternehmer erlassen

Formaler Steuerbescheid an Domenico Zofilo aus Menden ergangen

Gegen Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden, wurde ein förmlicher Steuerbescheid erlassen. Das am 1. Oktober 2025 veröffentlichte Dokument enthält zwei Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025. Herausgegeben wurde es von der Stadt Menden (Sauerland) im Auftrag des Bürgermeisters, vertreten durch den Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier.

Die Bescheide wurden am 8. September 2025 bzw. 29. September 2025 finalisiert. Der Bescheid gilt als rechtmäßig zugestellt, wenn seit dem Veröffentlichungstermin zwei Wochen verstrichen sind – gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 7. März 2006. Eine Kopie des Dokuments kann im Finanzamt der Stadt Menden eingesehen werden.

Betroffene haben ab dem Zustellungsdatum einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Bei Versäumnis dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Verspätete Einsprüche können zudem zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, einschließlich Zwangsvollstreckung und Säumniszuschlägen nach § 233 der Abgabenordnung (AO).

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Der Adressat, Domenico Zofilo, ist unter der Anschrift Hauptstraße 42, 58706 Menden gemeldet. Der Bescheid wurde vom Finanzamt im Auftrag des Bürgermeisteramts erlassen und zugestellt.

Die Einspruchsfrist beginnt nach Ablauf der zweiwöchigen Zustellungsfrist. Wird innerhalb des einmonatigen Zeitfensters kein Widerspruch eingelegt, bleiben die Gewerbesteuerbescheide in der ergangenen Form bestehen. Bei verzögerten Zahlungen oder Anfechtungen können rechtliche Konsequenzen wie Strafen oder Vollstreckungsmaßnahmen folgen.

Quelle