27 April 2026, 00:16

Festnahme auf A3: Niederländer mit offenem Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes geschnappt

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeuge auf der Straße, eine Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäume und Verkehrszeichen im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Festnahme auf A3: Niederländer mit offenem Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes geschnappt

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem die Polizei einen offenen Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz feststellte. Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch, dem 20. August 2025, am Rastplatz Knauheide, als Bundesbeamte sein Fahrzeug zur Kontrolle anhielten. Später bestätigten die Behörden, dass der Haftbefehl auf eine frühere Verurteilung in Deutschland zurückging.

Der Mann war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn mit einem in den Niederlanden zugelassenen Auto nach Deutschland eingereist. Bei der Kontrolle präsentierte er zwar einen gültigen niederländischen Personalausweis, doch die Beamten identifizierten ihn als gesucht – ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden lag gegen ihn vor.

Der Haftbefehl stand im Zusammenhang mit einem Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen, wo der Mann versucht hatte, Pyrotechnik ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Genehmigung nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Damals wurde er zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro – entsprechend 120 Tagessätzen à 25 Euro – oder ersatzweise zu einer 120-tägigen Haftstrafe verurteilt, falls die Strafe nicht gezahlt würde.

Nach seiner Festnahme am Mittwoch brachten die Beamten ihn zur Bundespolizeidirektion Kleve zur weiteren Bearbeitung. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den offenen Haftbefehl zu vollstrecken.

Die Festnahme erfolgt nach einer Verurteilung im Jahr 2023 wegen illegalen Transports von Pyrotechnik nach Deutschland. Dem Mann droht nun entweder die ursprüngliche Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 120 Tagen. Das Verfahren wird nun in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Kleve weitergeführt.

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