20 March 2026, 22:08

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Ein Mann in einem weißen Hemd und dunklen Hosen sitzt an einem Tisch mit gefalteten Händen und sieht ernst aus, mit dem Text "Die Turf-Betrügereien" unten.

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, über zwei Jahre hinweg ein System mit unnötigen Medizinprodukten betrieben zu haben, das zu unrecht gezahlten Leistungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro führte.

Die Krankenschwester soll sich demnach gefälschte Rezepte für das teure Wundversorgungsprodukt SymbioInfekt TheraKit beschafft haben, das Patienten gar nicht benötigten. Ihr Unternehmen rechnete die Produkte bei den Kassen ab, während der Apotheker angeblich den Großhandelspreis abzüglich einer zehnprozentigen Gebühr einbehielt.

Der Apotheker bestreitet, von dem Betrug gewusst zu haben. Vor Gericht erklärte er, er habe Zusicherungen über Kosteneinsparungen vertraut und geglaubt, dass Wundversorger keine direkten Abrechnungen mit den Kassen vornehmen dürften. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft beiden Angeklagten gemeinschaftliches vorsätzliches Handeln vor und geht von mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrugs zwischen Februar 2020 und Juli 2022 aus.

Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Rund 900.000 Euro wurden bereits erstattet, zudem wurden monatliche Raten von 10.000 Euro angeordnet. Weitere Rückforderungen beim Geschäftspartner der Krankenschwester gelten als unwahrscheinlich, da das beteiligte Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Deutsche Gesundheitsbehörden verfügen über allgemeine Prüfverfahren nach § 197a SGB V, um Abrechnungsbetrug zu untersuchen – darunter auch die Pflicht, bei Auffälligkeiten die Staatsanwaltschaft zu informieren. Zu diesem konkreten Fall gab es jedoch keine öffentlichen Stellungnahmen oder neuen Präventivmaßnahmen.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein System, durch das Krankenkassen 3,6 Millionen Euro für überflüssige Medizinprodukte gezahlt haben. Sollte der Apotheker schuldig gesprochen werden, müsste er den vollen Betrag erstatten, wobei ein Teil bereits beglichen wurde. Vonseiten der inzwischen insolventen Firma der Krankenschwester sind weitere Rückforderungen kaum zu erwarten.

Quelle