Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Gastronomie und Taxibranche auf
Theo SchmitzZoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Gastronomie und Taxibranche auf
Zollbeamte in Münster haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts prüften sechs Betriebe im Kreis Borken, darunter fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Ziel der Aktion war es, unfaire Wettbewerbsbedingungen zu unterbinden, indem illegale Beschäftigungspraktiken aufgedeckt werden.
Bei der ersten Kontrolle wurde ein 68-jähriger Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis entdeckt. In einem zweiten Restaurant fanden die Beamten einen weiteren Mitarbeiter ohne ordnungsgemäße Papiere sowie zwei Beschäftigte, die nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Ein weiterer Angestellter erhielt dort weniger als den gesetzlichen Mindestlohn.
In einem dritten Betrieb stießen die Ermittler auf weitere Schwarzarbeiter, während zwei weitere Mitarbeiter keine Ausweispapiere vorlegen konnten. In allen überprüften Betrieben dokumentierten die Zollbeamten Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, darunter illegalen Aufenthalt, nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse und Lohnverstöße. Ein Arbeitnehmer verweigerte sogar die Zusammenarbeit mit den Ermittlern, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bezeichnete das Ausmaß der Verstöße als alarmierend. Die Kontrollen waren Teil umfassender Maßnahmen, um gesetzestreue Unternehmen vor Konkurrenten zu schützen, die durch illegale Praktiken ihre Kosten drücken.
Die Aktion legte weitverbreitete Missachtung von Arbeits- und Einwanderungsgesetzen offen. Die Behörden haben nun Folgeverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet, darunter Bußgelder und mögliche juristische Schritte. Die betroffenen Betriebe müssen mit weiteren Überprüfungen rechnen, um künftige Regelkonformität sicherzustellen.






