Windkraft siegt über Paragliding: Gericht lehnt Eilantrag gegen Windpark ab
Theo SchmitzParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraft siegt über Paragliding: Gericht lehnt Eilantrag gegen Windpark ab
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage verloren. Der Verein hatte argumentiert, dass das Bauwerk den Flugbetrieb beeinträchtigen und Sicherheitsrisiken schaffen würde. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies diese Woche einen Eilantrag des Clubs ab.
Streitpunkt war ein Windparkprojekt in der Nähe von Wirdum im Hochsauerlandkreis. Der Projektentwickler ENOVA plant dort den Bau zweier Enercon-E-160-EP5-Anlagen mit je 5,56 Megawatt Leistung, etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt. Die Region zählt zu den frequentiertesten Fluggebieten mit rund tausend Starts pro Jahr.
Der Verein befürchtete erhebliche Einschränkungen für den Flugbetrieb und Gefahren für die Piloten. Das OVG urteilte jedoch, der Club sei im Planungsverfahren ausreichend angehört worden. Zudem sahen die Richter keine Belege dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins bedrohe.
Laut Gericht können Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h wie gewohnt stattfinden. Die Entscheidung ebnet den Weg für den Baubeginn – trotz der Vorbehalte des Clubs.
Mit dem Urteil des OVG kann der Windpark nun realisiert werden. Der Verein muss die Platzierung der Anlage akzeptieren, behält aber das Recht, künftige Projekte anzufechten. Bis auf Weiteres müssen sich die Flüge an die vom Gericht vorgegebenen Bedingungen anpassen.






