Theater gegen Anwohner: Bundesgericht kippt Urteil im Kölner Lärmstreit
Nina HerrmannNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Theater gegen Anwohner: Bundesgericht kippt Urteil im Kölner Lärmstreit
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Freien Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, bei dem es um eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung geht, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.
Der Konflikt begann, als der Anwohner beantragte, an die Volksbühne angrenzende Räumlichkeiten in eine Wohnung umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne widersprach der Genehmigung mit der Begründung, dass der Theaterbetrieb – einschließlich Aufführungen und nächtlichem Applaus – durch bestehende Rechte geschützt sei. Sie argumentierten, dass der Lärm von Veranstaltungen den neuen Bewohner stören würde.
Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht zunächst dem Theater recht gegeben und die Genehmigung widerrufen. Die Richter urteilten, dass die Lärmpegel während der Vorstellungen die Richtwerte überschritten und eine Wohnnutzung damit unzumutbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch später auf und begründete dies damit, dass sich das Urteil zu stark auf Lärmgrenzen gestützt habe, ohne alle relevanten Fakten umfassend zu prüfen.
Das Leipziger Gericht hat Münster nun angewiesen, den Fall erneut zu prüfen. Das Oberverwaltungsgericht muss nun bewerten, ob die Aktivitäten des Theaters eine Wohnnutzung tatsächlich ausschließen oder ob weitere Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Der Fall wird in Münster neu verhandelt. Das Gericht muss den Streit nun umfassender betrachten – über bloße Lärmmessungen hinaus. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob der Umbau der ehemaligen Druckerei in eine Wohnung durchgeführt werden darf.






