Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Tobias SchwarzStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr für die persönliche Stimmabgabe geöffnet. Wer für die Hauptwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatte, darf diesmal nicht vor Ort wählen.
Die Unterlagen für die Briefwahl werden automatisch an alle verschickt, die sie bereits für die Hauptwahl beantragt hatten. Die Pakete sollten voraussichtlich am Montag, dem 22. September 2025, eintreffen. Falls die Unterlagen nicht ankommen, können Wähler das Problem bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr beim Wahlamt melden und Ersatz anfordern.
Das Direktwahlbüro in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, hat montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und am Freitag, dem 26. September, bis 15 Uhr geöffnet. Wähler können prüfen, ob ihr Briefwahlantrag bearbeitet wurde, indem sie unter der Nummer 02202-14-2888 anrufen oder eine E-Mail an [email protected] senden. Ausgefüllte Wahlunterlagen können bis 16 Uhr am Wahltag in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Wer Briefwahl beantragen möchte, muss persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument im Wahlamt vorsprechen. Dort werden auch Anfragen zu fehlenden Unterlagen oder Bestätigungen von Anträgen bearbeitet.
In der Stichwahl werden sowohl der neue Oberbürgermeister als auch der Landrat bestimmt. Wähler, die per Briefwahl abstimmen, müssen sicherstellen, dass ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Wer vor Ort wählt, kann dies am 28. September zwischen 8 und 18 Uhr in den Wahllokalen tun.






