07 June 2026, 12:07

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatte

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatte

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz sieht dafür lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt vor – Gutachten oder fachliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Nun fordern drei Ministerinnen Nachbesserungen, um möglichen Missbrauch einzudämmen.

Das Gesetz sollte die Anerkennung des Geschlechts vereinfachen, doch prominente Fälle haben Zweifel aufkommen lassen. So ließ sich der Neonazi Sven Liebich rechtmäßig in Marla-Svenja Liebich umbenennen und strebt nun eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt an. In einem weiteren Fall änderte ein Polizist in Nordrhein-Westfalen seinen Geschlechtseintrag, um seine Beförderungschancen zu erhöhen – scheiterte damit jedoch und musste sich einem Disziplinarverfahren stellen.

Aktuell dürfen Standesämter Geschlechtsänderungen selbst bei Verdacht auf Betrug nicht ablehnen. Die Ministerinnen schlagen vor, den Behörden in offensichtlichen Missbrauchsfällen ein Ablehnungsrecht einzuräumen. Zudem sollen strittige Fälle an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle verwiesen werden.

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Kritiker weisen darauf hin, dass selbst eine erschlichene Geschlechtsänderung nicht automatisch den gewünschten Effekt hat – etwa eine Verlegung in eine bestimmte Haftanstalt. Die geplante Novelle soll das Vertrauen in das Gesetz stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung anzutasten.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden neue Schutzmechanismen einführen, ohne das System der Selbsterklärung abzuschaffen. Bei Zustimmung könnten Standesämter offensichtlichen Missbrauch blockieren, während Gerichte über umstrittene Fälle entscheiden. Der Vorstoß folgt einer zunehmenden Debatte über die praktische Anwendung des Gesetzes.

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