Allianzen und Carrier verpflichten sich zur Kita-Reform - NRW-Reform bringt mehr Flexibilität und Geld für Kitas ab 2027
Nordrhein-Westfalen treibt seine geplante Kita-Reform voran, nachdem wichtige Akteure in dieser Woche ein Positionspapier unterzeichnet haben. Kommunale Spitzenverbände, Trägervereinigungen der Kindertagesbetreuung und Kirchen haben sich auf einen Rahmen verständigt, um die frühkindliche Bildung im Land zu verbessern. Die Änderungen treten ab dem 1. August 2027 in Kraft und umfassen neue Fördermittel sowie flexiblere Betreuungsangebote für Familien.
Die Reform ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen und zielt darauf ab, die Arbeitsweise der Kindertageseinrichtungen (Kitas) in NRW grundlegend zu reformieren. Künftig können Eltern Betreuungszeiten in Fünf-Stunden-Blöcken buchen, was ihnen mehr Flexibilität bietet. Zudem werden die Gruppengrößen gelockert, während Melde- und Dokumentationspflichten vereinfacht werden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Die Landesregierung hat zugesagt, die Grundförderung für Kitas ab 2027 jährlich um 200 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Aufstockung geht mit der Umstellung auf pauschale Kindbeträge einher, die das bisherige Finanzierungsmodell ersetzen. Die Reform führt zudem Kern- und Randbetreuungszeiten ein, die sich in Personalausstattung und Qualifikationsanforderungen unterscheiden.
Eine weitere zentrale Neuerung ist die Integration des Kita-Tageshelfer-Programms in das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Anders als bisher entfällt die Beitragsfreiheit für die beiden bisher gebührenfreien Kita-Jahre. Der Gesetzgebungsprozess für das KiBiz soll bis 2026 abgeschlossen sein, damit die Reformen im Folgejahr umgesetzt werden können.
Das unterzeichnete Positionspapier bildet die Grundlage für den Gesetzesentwurf der Landesregierung. Sobald dieser finalisiert ist, bringen die Reformen mehr Finanzmittel, flexible Buchungsoptionen und angepasste Personalregelungen für Kitas in ganz NRW mit sich. Die Änderungen starten am 1. August 2027 – vorher sind keine finanziellen Verpflichtungen vorgesehen.






