20 April 2026, 00:21

Neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen ab Oktober – so schützt Sie die Empfängerprüfung

International Banking Corporation Zehn-Tael-Banknote von 1918 mit grünem Hintergrund, schwarzer Schrift und einem Globus mit rot-weißem Karomuster und schwarzer Tinte.

Neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen ab Oktober – so schützt Sie die Empfängerprüfung

Ab dem 9. Oktober führen Banken und Sparkassen eine neue Sicherheitsprüfung für Überweisungen ein. Bevor eine Zahlung freigegeben wird, müssen sie überprüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Maßnahme, bekannt als Empfängerprüfung (engl. Verification of Payee, VoP), soll Betrugsfälle verringern, bleibt in der Europäischen Union jedoch freiwillig.

Die Überprüfung dauert nur wenige Sekunden. Dabei werden die Bankleitzahl (BIC) und eine Referenznummer abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, gibt das System eine deutliche Warnung aus. Kunden wird dann geraten, die Transaktion nur fortzusetzen, wenn sie die Abweichung plausibel erklären können.

Betrüger bringen Opfer häufig dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Die Maschen reichen von harmlos wirkenden E-Mails bis zu gefälschten Jobangeboten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt Verbraucher, bei der Weitergabe sensibler Kontodaten besonders wachsam zu sein.

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Banken erstatten Betrugsschäden nur, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet und verantwortungsvoll gehandelt haben. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln übernehmen sie keine Haftung. Wer eine Warnung ignoriert und die Überweisung trotzdem durchführt, haftet persönlich für etwaige finanzielle Verluste.

Die neue Regel stärkt den Schutz vor Zahlungsbetrug. Dennoch müssen Kunden weiterhin achtsam sein und Angaben vor der Freigabe einer Transaktion genau prüfen. Ob sie im Schadensfall haften, hängt davon ab, ob sie die Sicherheitshinweise der Bank befolgt haben.

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