23 May 2026, 12:08

Münster gliedert Schornsteinfegerarbeit in 231 Kehrbezirke für sieben Jahre

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Münster gliedert Schornsteinfegerarbeit in 231 Kehrbezirke für sieben Jahre

Bezirksregierung Münster organisiert Schornsteinfegerwesen in 231 Kehrbezirke

Die Bezirksregierung Münster hat ihre Schornsteinfegerleistungen in 231 festgelegte Kehrbezirke gegliedert. Jede Bestellung gilt für eine siebenjährige Amtszeit und garantiert so eine langfristige Betreuung. Kürzlich trafen sich Verantwortliche und Vertreter des Handwerks zur traditionellen Glücksgang-Feier, um über zentrale Herausforderungen des Berufsstands zu sprechen.

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An der Veranstaltung nahmen Regierungspräsident Andreas Marschan und der Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Münster teil. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen, die für die Bestellung der bezirkszuständigen Schornsteinfeger im gesamten Bundesland verantwortlich ist.

Die beauftragten Schornsteinfeger erfüllen wichtige öffentliche Aufgaben auf Grundlage des Landesrechts. Zu ihren Pflichten zählen die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Führung amtlicher Unterlagen sowie die Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren. Bei der Feier wurde zudem der steigende Bedarf an öffentlichen Beratungsleistungen betont – insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende.

Ein weiteres zentrales Thema war der Klimaschutz. Regelmäßige Kontrollen von Heizungsanlagen durch Schornsteinfeger tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und unterstützen so die übergeordneten Umweltziele. Die Bedeutung des Handwerks für die Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren stärker in den Fokus gerückt.

Die Glücksgang-Feier unterstrich die Rolle der Schornsteinfeger sowohl bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch im Klimaschutz. Mit den nun 231 eingerichteten Bezirken sichert das Münstersche System eine kontinuierliche Versorgung für die kommenden sieben Jahre. Die Gespräche machten zudem deutlich, wie wichtig die fortlaufende Zusammenarbeit zwischen Handwerksinnungen und Landesbehörden bleibt.

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