Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so wird er berechnet
Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die genaue Anzahl der Tage hängt davon ab, wie oft sie pro Woche arbeiten. Eine klare Formel hilft bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs und sorgt so auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten für Fairness.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern mindestens 24 bezahlte Urlaubstage zu, wenn sie sechs Tage die Woche arbeiten. Bei Minijobbern, die weniger Tage arbeiten, passt sich die Berechnung entsprechend an. Eine einfache Methode – die wöchentlichen Arbeitstage mit vier multiplizieren – bestimmt ihren Anspruch.
Beispiel: Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, erhält acht Urlaubstage pro Jahr. Ergibt die Rechnung Bruchteile, rundet das Gesetz ab einem halben Tag auf. Verbleibende Anteile, die unter einem halben Tag liegen, können in Stunden ausgeglichen oder bei Beendigung des Jobs ausgezahlt werden.
Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird die Gesamtzahl der gearbeiteten Tage in einen Jahreswert umgerechnet, um den Urlaub zu berechnen. Arbeitgeber können zudem mehr als das gesetzliche Minimum gewähren, wenn Verträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Zur Vereinfachung stellt die Minijob-Zentrale einen Online-Urlaubsrechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit.
Das System stellt sicher, dass Minijobber je nach Arbeitsmuster fairen Urlaub erhalten. Bruchteile und unregelmäßige Arbeitszeiten werden berücksichtigt – mit der Option, Stunden auszugleichen oder bei Kündigung abzurechnen. Arbeitgeber und Beschäftigte können offizielle Tools nutzen, um Ansprüche unkompliziert zu prüfen.






