Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Admin User
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Eine Betonbrücke auf einer grünen Wiese mit einem großen Strommast und Kabeln darüber, umgeben von Bäumen und zusätzlichen Strommasten im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Klagen gegen die Räumung von Lützerath und das Betretungsverbot für den Braunkohletagebau Garzweiler II sind abgewiesen worden. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Kläger keine stichhaltigen rechtlichen Gründe vorbringen konnten, um die Entscheidung anzufechten. Das Urteil bestätigt, dass Proteste nicht auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE stattfinden dürfen, während Demonstrationen in der Umgebung weiterhin erlaubt bleiben.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Räumung des Dorfes Lützerath, das zum Symbol für Klimaschützer wurde, die sich gegen die Förderung fossiler Brennstoffe stellen. Anfang 2023 kam es zu Auseinandersetzungen, als die Polizei das Gelände räumte, das monatelang von Aktivisten besetzt gewesen war.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Beschwerden zurück und begründete dies damit, dass das Versammlungsrecht nicht verletzt worden sei. Die Behörden hätten einen alternativen Ort für Demonstrationen bereitgestellt, und RWE habe das Tagebaugelände klar als nicht zugänglich gekennzeichnet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass den Klägern ein berechtigtes rechtliches Interesse fehle, da ihr Recht auf Protest nicht unrechtmäßig eingeschränkt worden sei. Der Betreiber des Tagebaus Garzweiler II, RWE, hatte bereits festgestellt, dass das Gelände nicht mehr für öffentliche Versammlungen zur Verfügung stehe. Mit dem Urteil wurden auch weitere Rechtsmittel ausgeschlossen, womit das Verfahren nun abgeschlossen ist.

Die Entscheidung bestätigt die Räumung von Lützerath und stellt klar, dass Proteste außerhalb der Grundstücksgrenzen von RWE bleiben müssen. Aktivisten hatten das Dorf als Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau genutzt, doch mit dem Richterspruch sind nun alle verbleibenden rechtlichen Hürden für den Betrieb des Tagebaus beseitigt.