31 May 2026, 20:09

Grenzkontrollen im Schengen-Raum: Italiener mit Haftbefehl wegen 180 Euro gestoppt

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl während Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 57

Grenzkontrollen im Schengen-Raum: Italiener mit Haftbefehl wegen 180 Euro gestoppt

Seit Mitte September 2024 führt die Bundespolizei vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums durch. Ziel dieser Maßnahmen ist es, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und eine konsequente Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Am 17. Dezember stoppten Beamte an der Autobahn-Grenzübergangsstelle Goch einen 31-jährigen Italiener, der aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste.

Der Mann fuhr einen in den Niederlanden zugelassenen Pkw, als er von der Polizei angehalten wurde. Bei einer Routinekontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve vorlag. Der Haftbefehl ergab sich aus der Nichtzahlung eines Bußgeldbescheids in Höhe von 180 Euro, der bei ausbleibender Begleichung mit einer sechsägigen Haftstrafe verbunden gewesen wäre.

Uniformierte und zivil gekleidete Beamte führen die Überwachung in einem 30 Kilometer tiefen Grenzgebiet durch. Ihre Arbeit stützt sich auf Lageberichte und polizeiliche Erfahrung, um verdächtige Bewegungen gezielt zu erfassen. Nach Bestätigung des Haftbefehls bot die Polizei dem Mann an, die Strafe sofort zu begleichen.

Er zahlte die 180 Euro vor Ort und durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen.

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Der Vorfall unterstreicht die laufenden Grenzkontrollen, die am 16. September 2024 eingeführt wurden. Die Behörden überwachen weiterhin die Schengen-Binnengrenzen, um Rechtsverstöße zu verhindern und ausstehende Strafen durchzusetzen. Die Kontrollen finden an allen landseitigen Grenzübergängen statt.

Quelle