Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Theo SchmitzDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem rechtlichen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass das Projekt die Aktivitäten des Vereins nicht gefährde. Der Club hatte argumentiert, die Windräder würden ernsthafte Sicherheitsrisiken für Piloten schaffen.
Im Mittelpunkt des Streits stand ein geplanter Windpark mit sechs Anlagen, der südlich von Meschede in einer ausgewiesenen Windenergiezone entstehen soll. Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Flüge durchführt, behauptete, die Turbinen würden ihre Aktivitäten beeinträchtigen und Gefahren bergen.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Windpark die Existenz des Vereins nicht bedrohe. Es stellte fest, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher fortgesetzt werden könnten, ohne dass mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Selbst bei höheren Geschwindigkeiten sahen die Richter keine nachgewiesenen Turbulenzrisiken.
Flüge sind aus Sicherheitsgründen ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h untersagt – unabhängig vom Windpark. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war.
Mit der Abweisung der Klage kann das Windparkprojekt nun voranschreiten. Das Urteil bestätigt, dass die Anlagen den Verein nicht zur Einstellung seines Betriebs zwingen werden. Piloten können weiterhin unter den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen fliegen.






