Energieeffizienzgesetz reformiert: Weniger Bürokratie, mehr Spielraum für Rechenzentren
Nina HerrmannEnergieeffizienzgesetz reformiert: Weniger Bürokratie, mehr Spielraum für Rechenzentren
Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie Behörden zu stärken. Zudem werden einige Vorgaben für Rechenzentrumsbetreiber gelockert – ein Sektor, der wegen seines hohen Energieverbrauchs zunehmend in der Kritik steht.
Am Mittwoch billigte das Kabinett die Lockerung mehrerer Bestimmungen des Gesetzes. Rechenzentrumsbetreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um Effizienzziele zu erreichen. Auch die Frist für die vollständige Kompensation ihres Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien wurde auf 2030 verschoben.
Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist. Unternehmen müssen zudem erst dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen, wenn ihr jährlicher Verbrauch 23,6 Gigawattstunden übersteigt.
Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Reformen als notwendig, um Bürokratie abzubauen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Peter Adrian, Präsident des DIHK, bezeichnete sie als „deutliche Entlastung“ für die Unternehmen.
Kritiker äußerten hingegen Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen. Linda Klapdor von Greenpeace warnte, die Änderungen könnten zu höheren Emissionen durch Rechenzentren führen. Das Gesetz schreibt Behörden und Unternehmen zwar weiterhin vor, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu reduzieren – allerdings mit weniger strengen Auflagen für bestimmte Betreiber.
