Buschfeld in Solingen-Wald wird dauerhaft als Agrarfläche geschützt
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat Maßnahmen zum Schutz des Buschfeld-Gebiets in Solingen-Wald ergriffen. Er gab den Start zur 25. Änderung des Regionalplans frei und stellt damit sicher, dass das Gelände langfristig als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt. Der Beschluss markiert die erste Phase eines formellen Verfahrens, um die Zukunft des Gebiets abzusichern.
Der Regierungsbezirk lehnte die ursprüngliche Einschätzung der Regionalplanungsbehörde ab und trieb stattdessen das Änderungsverfahren voran. Mit dieser Entscheidung wird der Weg für einen dauerhaften Schutz des Buschfelds geebnet.
Der Rat hat bereits den ersten von zwei erforderlichen Beschlüssen gefasst. Die Planänderung tritt nun in die konkrete Überarbeitungsphase ein. Nach deren Abschluss wird das Gebiet als landwirtschaftliche Freifläche ausgewiesen.
Das Buschfeld erhält zudem eine neue Klassifizierung: Seine Funktion wird künftig unter dem Titel „Landschaftsschutz und naturnahe Erholung“ geführt. Damit bleibt es vor gewerblicher Bebauung bewahrt.
Ein zweiter Beschluss wird die Änderung endgültig festschreiben und rechtlich verbindlich machen. Nach der Genehmigung bleibt das Buschfeld als Gewerbegebiet unerschlossen und dient stattdessen als geschützte Agrarfläche sowie als Raum für naturverbundene Freizeitnutzung.
