Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Jana BraunBundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Ein Zugführer aus Munster ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er während eines Militäreinsatzes in Litauen eine antisemitische Äußerung getätigt hatte. Der Fall ist Teil einer umfassenderen Untersuchung zu rechtsextremen Verhaltensweisen unter Bundeswehrsoldaten, die im Juni 2021 dort stationiert waren.
Das Gericht wertete die Bemerkung als eindeutige Volksverhetzung und verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 6.000 Euro sowie die Übernahme zusätzlicher Prozesskosten. Der Vorfall ereignete sich während einer militärischen Überwachungsoperation in Litauen. Der Zugführer, der zu den in Munster stationierten Truppen gehörte, machte vor seiner Einheit eine antisemitische Aussage. Später räumte er die Äußerung ein, behauptete jedoch, sich sofort selbst korrigiert zu haben.
Der Richter wies diese Verteidigung zurück und stufte die Bemerkung als zweifelsfreie Volksverhetzung ein. Die Verurteilung folgt auf breitere Vorwürfe wegen rechtsextremer Äußerungen, Diskriminierung und Antisemitismus unter Bundeswehrangehörigen im Jahr 2021. Mehrere Soldaten sahen sich internen Ermittlungen ausgesetzt, wobei parallel zu diesem Fall separate Untersuchungen eingeleitet wurden.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe hat der Angeklagte schwere persönliche und berufliche Konsequenzen zu tragen. Weitere zivilrechtliche Strafverfahren gegen Bundeswehrmitglieder in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen sind nicht mehr anhängig. Das Urteil beendet eines von mehreren Verfahren wegen Fehlverhaltens deutscher Soldaten in Litauen. Der Verurteilte muss nun eine Geldstrafe von 6.000 Euro sowie die Gerichtskosten zahlen. Unterdessen arbeitet die Bundeswehr weiterhin an der Aufarbeitung interner Disziplinarfragen nach den Vorwürfen von 2021.






