BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Freitag die Verurteilung – fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Bluttat. Mit dem Urteil ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.
Am Abend des 23. August 2024 hatte Issa H. auf einem Fest in Solingen mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser auf Besucher eingestochen. Drei Menschen starben, acht weitere wurden schwer verletzt. Ermittlungen ergaben später, dass der Täter so viele Festivalbesucher wie möglich töten wollte, da er sie als Symbole der westlichen Gesellschaft ansah.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Issa H. bereits zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten dreifachen Mord, neun versuchten Mord sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zudem ordnete das Gericht nach Verbüßung der Haftstrafe die Sicherungsverwahrung an – mit der Begründung, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.
Issa H. hatte sich der extremistischen Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und liberal-demokratische Werte offen abgelehnt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass er weiterhin radikalisiert sei und zu weiterer Gewalt fähig bleibe. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Fall nun endgültig rechtskräftig. Issa H. muss eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verbüßen, gefolgt von einer unbefristeten Sicherungsverwahrung. Die Behörden betonen, dass von ihm weiterhin ein hohes Risiko für künftige Anschläge ausgehe.






