23 May 2026, 10:08

Betrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungsbescheiden

Inhabern von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen werden derzeit gefälschte Briefe zugestellt, in denen angebliche Bußgelder gefordert werden. Die betrügerischen Schreiben geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Solaranlagen nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Die Behörden warnen nun ausdrücklich davor, auf diese Masche hereinzufallen, und raten, die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen.

In den gefälschten Schreiben heißt es, die Betroffenen hätten ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht korrekt im Marktstammdatenregister registriert. Sie fordern eine „Verwarnungsgebühr“ von 41,60 Euro und drohen mit einem „vollen Bußgeld“ in Höhe von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werde. Zudem werden die Besitzer aufgefordert, ihre Anlagen umgehend nachzumelden und einen jährlichen EEG-Bericht (Erneuerbare-Energien-Gesetz) einzureichen.

Tatsächlich sind Betreiber von Balkon-Solaranlagen laut gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Installation zu registrieren. Zudem müssen sie einmal jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf mehrere Ungereimtheiten in den Fälschungen hin – darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern.

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Die Behörde rät den Empfängern, die Zahlungsaufforderungen ignorieren und stattdessen Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Zwar können bei unterlassener Anmeldung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich Bußgelder verhängt werden – die aktuellen Betrugsversuche nutzen diese Angst jedoch gezielt aus, um Geld zu erpressen. Die Bundesnetzagentur betont, dass es sich um Fälschungen handelt, die umgehend gemeldet werden sollten. Eigentümer werden darauf hingewiesen, offizielle Schreiben stets über vertrauenswürdige Kanäle zu prüfen, bevor sie aktiv werden.

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