Apothekerkammer Nordrhein in der Krise: Rücklagen-Urteil löst Klagen-Flut aus
Jana BraunApothekerkammer Nordrhein in der Krise: Rücklagen-Urteil löst Klagen-Flut aus
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) steht vor rechtlichen Herausforderungen, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass sie unzulässig hohe finanzielle Rücklagen gebildet hat. Das Urteil hat eine Welle von Klagen ausgelöst – Mitglieder fordern nun die Rückerstattung zu Unrecht erhöhener Beiträge. Der Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes warnte, das Urteil könnte die Autonomie ähnlicher Berufsverbände gefährden.
Der Streit begann, als das Verwaltungsgericht Düsseldorf feststellte, dass die AKNR übermäßige Rücklagen angehäuft hatte. Daraufhin sandte die Kammer Schreiben an das Gericht über anhängige Verfahren, woraufhin eine geplante Verhandlung abgesagt wurde. Die AKNR hat seitdem begonnen, ihre Rücklagen abzubauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2021 bis 2024 zurückzuerstatten.
Um ihre rechtliche Position zu stärken, plant die Kammer eine detaillierte Haushaltsaufstellung vorzulegen. Sie argumentiert, dies werde die Klagen der Kläger entkräften. Gleichzeitig hat die AKNR gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Berufung eingelegt.
Der Rechtsstreit weitet sich aus: Vier Klagen richten sich bereits gegen die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024. Weitere 90 Verfahren wurden gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht – mit weiteren ist zu rechnen. Kobes kritisiert den Präzedenzfall und warnt, dieser könnte die gesetzliche und finanzielle Unabhängigkeit aller Berufskammern schwächen.
Die AKNR muss nun ihre Rücklagen verringern und Beiträge an die Mitglieder zurückzahlen, während sie gleichzeitig mehrere Gerichtsverfahren führt. Das Ergebnis der Berufung wird entscheiden, ob ähnliche Kammern künftig einer strengeren finanziellen Aufsicht unterliegen. Bis dahin verteidigt die Kammer ihre Haushaltsentscheidungen weiter vor Gericht.






