04 May 2026, 08:11

Apotheker klagen gegen eigene Kammer: Streit um 44.000 Euro Beitragsbescheide

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma in 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Apotheker klagen gegen eigene Kammer: Streit um 44.000 Euro Beitragsbescheide

Achtzehn Apotheker in Westfalen-Lippe haben gegen ihre örtliche Apothekerkammer Klage eingereicht – der Streit dreht sich um Beitragsbescheide. Die Auseinandersetzungen folgen einem kürzlichen Urteil in Nordrhein, wo ein ähnlicher Fall ein umstrittenes Präjudiz schuf. Nun wehren sich beide Kammern gegen die Entscheidung und argumentieren, sie gefährde ihre finanzielle Unabhängigkeit.

Ausgelöst wurde der Konflikt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) vorwarf, übermäßige Rücklagen gebildet zu haben. Das Gericht wandte dabei Rechtsmaßstäbe an, die eigentlich für Industrie- und Handelskammern gelten, und wies eine Beschwerde der AKNR zurück. Dieses Urteil veranlasste nun 18 Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), gegen ihre eigenen Beitragsbescheide zu klagen – insgesamt geht es um strittige Beträge in Höhe von 44.000 Euro.

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Beide Kammern halten die gerichtliche Begründung für fehlerhaft. Sie warnen, dass die Entscheidung in ihrer Konsequenz Gerichten erlauben könnte, in die Haushalts- und Finanzplanung von Kammern einzugreifen. Die AKNR strebt nun eine Aufhebung des Urteils an und will das Recht auf Revision durchsetzen – was auch Auswirkungen auf die laufenden Verfahren der AKWL hätte.

Die Kammern betonen, ihre Finanzgebarung sei solide, und werfen dem Gericht vor, rechtliche Grundsätze falsch anzuwenden. Im Kern geht es um die Frage, ob externe Gerichte befugt sein sollten, professionellen Standeskörperschaften vorzuschreiben, wie sie ihre Mittel verteilen. Das Ergebnis des Revisionsverfahrens der AKNR wird entscheiden, ob die Klagen in Westfalen-Lippe weiterverfolgt werden. Ein für die Kammern negatives Urteil könnte ein weitreichendes Präjudiz schaffen und Gerichten künftig erlauben, Finanzentscheidungen von Berufsverbänden zu überprüfen. Bis dahin bleiben die 44.000 Euro an angefochtenen Gebühren ungelöst – beide Seiten bereiten sich auf weitere juristische Auseinandersetzungen vor.

Quelle